Mietrecht – Rechtsbeziehung zwischen den Mietparteien

Mietvertrag regelt Rechten und Pflichten der Mietparteien

Mietrecht-–-Rechtsbeziehung-zwischen-den-Mietparteien-textDer Bereich des Mietrechtes thematisiert in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen den in einem Mietvertrag aufgeführten Mietparteien. Als Mietparteien treten in der Bundesrepublik Deutschland neben den Vermietern auch die Mieter in Erscheinung. Die wichtigsten Pflichten und Rechte der einzelnen Mietparteien werden in der Regel in einem Mietvertrag aufgeführt. Sollte eine Mietpartei ihren Pflichten nicht wie vereinbart nachkommen, treten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches  in Kraft.

Hilfe von einem Anwalt ist oft unausweichlich

Die geschädigte Mietpartei kann ihre Interessen mit der Unterstützung eines fachkundigen Anwaltes durchsetzen. Die Dienste der Rechtsanwaltskanzlei Reinhard und Dworazik können unter anderem dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Mietvertrag ungewöhnliche Klauseln beinhaltet. Diese können oftmals als ein Nachteil für die Mieter angesehen werden. Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Sollte es sich jedoch bei dem angestrebten Mietverhältnis um ein langfristiges Mietverhältnis handeln, bedarf ein Mietvertrag grundsätzlich der Schriftform. Ein langfristiges Mietverhältnis liegt immer dann vor, wenn das Mietobjekt länger als ein Jahr angemietet werden soll.

Wichtige Angaben im Mietvertrag

Wird ein schriftlicher Mietvertrag erstellt, sollte die vollständige Anschrift des Vermieters nicht fehlen. In Bezug auf die Erstellung eines Mietvertrages spielt auch die korrekte Benennung des Mietobjektes eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Neben der vollständigen Adresse des Mietobjektes sollte auch dessen Größe angegeben werden. Sollte ein Mietverhältnis die Nutzung von Nebenräumen inkludieren, müssen auch diese detailliert aufgeführt werden. Hierzu gehören unter anderem auch Garagen und Stellplätze. Die für das Mietverhältnis in Rechnung gestellte Miete muss ebenfalls detailliert aufgeführt werden. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, sollten auch die Pflichten der Mieter näher erläutert werden. Als eine typische Pflicht der Mieter wird unter anderem die fristgerechte Zahlung der vereinbarten Miete angesehen.

Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

Neben der Erstellung eines Mietvertrages nimmt auch die Kündigung eines Mietvertrages einen bedeutenden Stellenwert ein. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Sie sollte bis zum dritten Werktag des Monats abgegeben werden. Darüber hinaus muss in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung sollte grundsätzlich per Einschreiben an den Vermieter geschickt werden. Nur so kann der Mieter einen entsprechenden Nachweis in Bezug auf die fristgerechte Abgabe seiner Kündigung erbringen.

 

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