Kündigung bei wann muss ich meine Mietwohnung renovieren?

Immer wieder kommt es zu unerfreulichen Begegnungen zwischen Mietern und Vermietern, weil es Unstimmigkeiten über die zu renovierenden Mängel in der Wohnung gibt. Gegenseitig schiebt man sich entsprechende Pflichten und Rechte zu, die häufig nichts mehr mit den Vereinbarungen im Mietvertrag zu tun haben.

Vom Fleck auf der Wand bis zum Loch im Parkett

RenovierenGenerell sind Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu erledigen. Dies kann aber durch bestimmte Klauseln im Mietvertrag eingeschränkt und dem Mieter übertragen werden, was Gerichte als  unwirksam erklärten, wenn diese Einschränkungen auf vorformulierten Renovierungsklauseln basieren. Unter Schönheitsreparaturen versteht man übrigens das Streichen und Tapezieren der Wände und Decken, Lackieren der Heizkörper und -rohre, Streichen von Fenstern und Außentüren von innen sowie die Beseitigung kleinerer Putz- und Holzschäden. Vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden hingegen, wie ein Wasserfleck auf dem Holzboden oder Schimmel in der Wohnung, sind selbstverständlich im vollen Umfang auch von ihm zu beseitigen. Gerade bei dem Schimmel in der Wohnung ist die Art der Renovierung und auch die Wahl der Möglichkeiten. Bei Renovierung sollten Anti Schimmelfarben und Schmimmelentferner wie von jaegerlacke.de genommen werden um ein qualitative Renovierung zu gewährleisten. Viele Wohnungen werden unabhängig von dem eigentlichen Renovierungsbedarf durch die Endrenovierungsklausel, die beim Auszug eine Renovierung vorschreibt, relativ unüberlegt vom Mieter erneuert. Beachten Sie aber unbedingt wann die letzte Renovierung stattgefunden hat und ob die dazwischen liegende Zeit eine starke Abnutzung bzw. einen starken Verschleiß verursacht hat. In vielen Fällen übernimmt der Mieter ohne Wissen die Arbeit des Vermieters, wobei es hier sogar ein Urteil gab, das dem Mieter eine Kostenrückerstattung durch den Vermieter zusprach.

Mehrdeutige Gerichtsurteile

Das große Problem, das sich Mietern stellt, die im Konflikt zum Vermieter stehen, ist die undurchsichtige Rechtslage. Unzählige Rechtsurteile in den letzten Jahren, bewerteten sehr ähnliche Situationen unterschiedlich. Einstimmig sind aber die Urteile über feste Renovierungsfristen, die  feste Zeitintervalle für Renovierungsarbeiten vorschreiben, ganz unabhängig vom letztendlichen Bedarf. Falls Ihnen Ihr Vermieter mit einer Mieterhöhung droht, wenn die im Vertrag festgehaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen rechtlich nicht zum Handeln zwingen, so brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Dieses Vorgehen ist durch und durch unzulässig. Grundsätzlich ist es aber immer ratsam sich in diesen Fällen Rechtsbeistand zu holen. Eine genaue Übersicht über die derzeitige Rechtslage ist nicht nur höchst kompliziert, sondern auch von Fall zu Fall verschieden. Die Rechtsprechung geschieht also sehr Fallspezifisch und ist von diversen ganz individuellen Faktoren abhängig.

 

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