Viele Mieter stehen am Ende des Mietverhältnisses vor derselben Frage: Muss ich beim Auszug renovieren – und wenn ja, in welchem Umfang? Damit es bei der Wohnungsübergabe nicht zu Streit oder unnötigen Kosten kommt, lohnt sich ein genauer Blick auf Mietvertrag, gesetzliche Regelungen und die tatsächlichen Pflichten. Dieser Leitfaden fasst alles zusammen, was Sie beim Thema „Renovierung bei Auszug“ beachten müssen.
Was bedeutet „Renovierung bei Auszug“ überhaupt?
Beim Auszug geht es in der Regel um Schönheitsreparaturen, also Arbeiten, die Abnutzungsspuren des täglichen Wohnens beseitigen sollen. Dazu zählen z. B.:
- Wände streichen oder tapezieren
- Dübellöcher schließen
- Kleine Beschädigungen ausbessern
- Reinigung und grundlegende Instandsetzung
Wichtig: Nicht jede Renovierungspflicht ist erlaubt. Die Grundlage ist immer der Mietvertrag – und ob die darin enthaltenen Klauseln rechtsgültig sind.
Renovierungspflichten: Was sagt das Mietrecht?
Mietvertrag prüfen – welche Klauseln sind gültig?
Viele Mietverträge enthalten Vorgaben zur Renovierung. Doch nicht alles ist rechtswirksam. Folgende Klauseln sind oft unwirksam:
- Starre Fristen wie „alle 3 Jahre streichen“
- Pflicht zur Endrenovierung unabhängig vom Zustand
- Renovieren auf eigene Kosten trotz unrenoviert übernommener Wohnung
Solche Regelungen dürfen nicht einseitig zulasten des Mieters gehen.
Wann müssen Mieter wirklich renovieren?
Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn:
- Die Wohnung renoviert übergeben wurde,
- Der aktuelle Zustand eine Renovierung notwendig macht,
- Eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel im Mietvertrag steht.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, entfällt die Pflicht.
Wann ist der Vermieter zuständig?
Der Vermieter muss renovieren, wenn:
- Die Wohnung unrenoviert übergeben wurde
- Die Renovierungsintervalle zu alt oder die Klauseln unwirksam sind
- Die Abnutzung durch normalen Gebrauch entstanden ist
Mieter müssen nur für übermäßige Abnutzung aufkommen, z. B. starke Schäden, die über das normale Wohnen hinausgehen.
Praktische Schritte: So bereiten Sie die Renovierung richtig vor
1. Zustand realistisch einschätzen
Vor Beginn der Arbeiten empfiehlt sich:
- Fotos aufnehmen
- Abnutzung und Schäden schriftlich festhalten
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll vergleichen
2. Wände und Decken bearbeiten
Meistens reicht ein neuer Anstrich in neutralen, hellen Farben. Intensive Farben müssen oft neutralisiert werden.
3. Dübellöcher und kleine Schäden ausbessern
Dübellöcher sollten sauber verspachtelt und geschliffen werden. Beschädigte Leisten, Steckdosenabdeckungen oder Silikonfugen können ebenfalls relevant sein.
4. Grundreinigung nicht vergessen
Eine gereinigte Wohnung erleichtert die Übergabe enorm. Dazu gehören:
- Fenster reinigen
- Böden gründlich reinigen
- Küche und Bad entkalken
- Kühlschrank und Backofen sauber übergeben
5. Übergabeprotokoll sorgfältig ausfüllen
Bei der Wohnungsübergabe sollten Mieter darauf achten, dass:
- Alle Mängel korrekt dokumentiert werden
- Beide Parteien unterschreiben
- Fotos zur Absicherung gemacht werden
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Unnötige Renovierungen durchführen
Viele Mieter renovieren mehr als nötig. Immer vorher prüfen: Ist die Klausel gültig?
Ohne Rücksprache umbauen
Bauliche Veränderungen (z. B. Durchbruch, Bodenwechsel) müssen vorher genehmigt werden.
Übergabetermin ohne Vorbereitung
Kurzfristige Übergaben führen oft zu Stress. Idealer Vorlauf: mindestens 1–2 Wochen.
Gut vorbereitet in die Wohnungsübergabe
Eine Renovierung beim Auszug muss nicht kompliziert sein. Wer seinen Mietvertrag genau prüft, ungültige Klauseln erkennt und nur die tatsächlich erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführt, spart Zeit, Geld und Ärger. Eine sorgfältig dokumentierte Übergabe schützt zudem vor späteren Forderungen.
So gelingt der Auszug reibungslos – fair für Mieter und Vermieter.