So können Lehrer das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

workstation-405768_1280Sie sind Lehrer und nehmen sich häufig Arbeiten mit nach Hause, um sie zu korrigieren? Damit Sie zu Hause ungestört arbeiten können, lohnt sich ein Arbeitszimmer. Zusätzlich bringt Ihnen das Arbeitszimmer viele steuerliche Vorteile, denn es ist steuerlich absetzbar. Um in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen, müssen Sie Ihr Arbeitszimmer im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt die Tatsache, dass Lehrer in der Schule keinen gesonderten Raum nutzen können, in dem sie sich auf den Unterricht vorbereiten und Arbeiten korrigieren können.

Das alles können Sie steuerlich absetzen

Für Ihr Arbeitszimmer können Sie jährlich bis zu 1.250,00 € geltend machen. Die Kosten für das Arbeitszimmer sowie Lehrbücher gelten als Werbungskosten. In erster Linie machen Sie Kosten für Arbeitsmittel steuerlich geltend. Dazu gehören Kosten für Bücher, für Schreibgeräte, für den PC, für Druckerpatronen oder auch Rebuilt Toner von DIAL-Toner und für Druckerpapier. Um Ihre Unterlagen schnell zu finden und nach Themen zu sortieren, kaufen Sie Ordner in verschiedenen Größen. Über einen Onlineshop können Sie die Ordner selbst designen. Dazu wählen Sie einfach einen Ordner in einem bestimmten Format im Onlineshop aus und gestalten ihn mit Farben ihrer Wahl, mit Fotos und mit einer besonderen Schriftart. Das Register können Sie über den Onlineshop beauftragen. Steuerlich absetzen können Sie Programme für Ihren PC, zum Beispiel das Paket Microsoft Office, mit denen Sie sich auf den Unterricht vorbereiten, Klassenarbeiten erstellen und verschiedene Präsentationen für die Schüler gestalten,. Für Ihr Arbeitszimmer brauchen Sie verschiedene Einrichtungsgegenstände, die Sie steuerlich absetzen können. Ihren Schreibtisch, Ihren Bürostuhl, Regale und die Schreibtischlampe können Sie ebenso steuerlich absetzen wie den PC oder das Notebook sowie den Drucker und Druckerpatronen. Für alle diese Einrichtungsgegenstände können Sie jährlich einen Betrag von 410,00 € ohne Mehrwertsteuer geltend machen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19 %, was insgesamt einem Wert von 487,90 € entspricht.

Was Sie sonst noch absetzen können

Ihr Arbeitszimmer muss nicht räumlich abgetrennt sein, damit Sie es steuerlich absetzen können. Es reicht bereits aus, wenn Sie einen Bereich Ihres Zimmers oder ein Durchgangszimmer als Arbeitsecke nutzen, um in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen. Kosten für Strom und Heizung sowie Mietkosten können Sie anteilig geltend machen. Versuchen Sie dabei, alle Kostenvorteile auszuschöpfen, um auf einen Betrag von insgesamt 1.250,00 € zu kommen.

 

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