Was muss bei einem neuen Mietvertrag beachten werden

Neue Mietverträge zu kontrollieren ist kein Luxus

filler-169581_1280Wer umziehen möchte, benötigt nicht nur eine Scheckliste, um den Umzug problemlos durchführen zu können. Eine Scheckliste für den neuen Mietvertrag anzufertigen ist kein Luxus, sondern eine Vorsichtmaßnahme, die sich oft auszahlt. Denn euphorisch, wie man nun mal ist mit der Aussicht eine schöne neue Wohnung zu beziehen übersehen viele zukünftige Mieter schnell Klauseln, die zum einen nicht zulässig sind oder nicht in das eigene Lebenskonzept passen. Auf jeden Fall ist es ratsam sich auch beim Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht zu verschlechtern – verbessern ist gut, aber nicht absolut erforderlich.

Besser prüfen – anstatt blind zu vertrauen

Wer als Mieter nicht nur seine Pflichten erfüllen möchte, sondern auch Gebrauch von seinen Rechten bei Bedarf machen möchte, der sollte sich genau erkundigen, was erlaubt ist und was eher nicht. Prüfen im Vorfeld ist kein Luxus und lohnt sich immer. Letztendlich erspart es immer viel Ärger mit dem Vermieter und oft auch unnötige Kosten beim Rechtsanwalt.

Es ist alles regelbar im Mietvertrag

Die wichtigsten Punkte sind in einem legalen Mietvertrag festgehalten. Sowohl die monatliche Miete, die Nebenkosten, die durch die Heizungskosten, Müllentsorgung oder durch den Schornsteinfeger entstehen sowie die genaue Quadratmeterzahl des Wohnraums stehen zunächst ziemlich an erster Stelle im Mietvertrag. Aber auch Kündigungsklauseln und die Regelung fürs Schneeräumen wie auch für die Hausflurpflege sind wichtige Punkte, die man nicht unterschätzen sollte und die in einem Mietvertrag problemlos noch geregelt werden können, ebenso die Mietkaution. Drum prüfe wer sich langfristig bindet gilt daher auch bei einem Mietvertragsverhältnis und ist letztendlich, die eine gesunde Grundlage für das Miteinander zwischen Mieter und Vermieter. Aber auch im neuen Mietvertrag wird sofort festgehalten, was in der Wohnung nach einem Auszug renoviert werden muss. Meisten gelten die gleichen Regelungen wie beim Einzug. Wurde selbst renoviert, so muss dies auch der neue zukünftige Mieter wieder erledigen und nicht mehr der jenige der auszieht.

Fazit im einfachen Überblick: Je besser alles definiert und festlegt wurde im Mietvertrag, desto weniger kann sich sozusagen im Dunkeln eines Mietvertrages verstecken und beugt immer unschönen Ärgernissen zwischen Vermieter und Mieter vor.

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